Was Sie online erledigen können
- Ihre Situation schildern und vorhandene Unterlagen über das Anfrageformular hochladen.
- Prüfungsanordnung, Schriftverkehr und Berechnungen digital zur Sichtung bereitstellen.
- Fragen und nächste Schritte persönlich per Telefon oder Video abstimmen.
- Eine unabhängige Zweitmeinung einholen, ohne den bisherigen Steuerberater zu wechseln.
Was wir nach Beauftragung übernehmen
Wir sichten den bisherigen Prüfungsverlauf und trennen Unterlagenanforderungen, offene Sachverhaltsfragen und bereits genannte Feststellungen. Sie müssen nicht jede Rückfrage selbst steuerlich beurteilen. Wir sagen Ihnen gezielt, welche Informationen aus Ihrem Betrieb noch benötigt werden und warum.
Mit Vollmacht können wir die Kommunikation mit dem Finanzamt im vereinbarten Umfang führen. Welche Schreiben wir bearbeiten und welche Aufgaben bei Ihnen oder Ihrer bisherigen Kanzlei bleiben, klären wir zu Beginn. Wichtige Entscheidungen stimmen wir mit Ihnen ab; eine Vertretung bedeutet nicht, dass Sie die Kontrolle über Ihren Fall abgeben.
Digitale Betreuung ist nicht dasselbe wie eine rein digitale Prüfung
Der Ort und die Durchführung der Außenprüfung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der konkreten Abstimmung mit dem Finanzamt. Dass wir Sie aus der Ferne betreuen, schließt einen Besuch des Prüfers im Betrieb oder erforderliche persönliche Mitwirkung nicht aus.
Eine Schlussbesprechung kann nach § 201 AO mit Zustimmung des Steuerpflichtigen auch telefonisch oder über elektronische Kommunikationsmittel erfolgen. Welche Form im konkreten Verfahren genutzt wird, stimmen wir ab – ein ausschließlich digitaler Ablauf lässt sich nicht für jeden Fall zusagen.
Was bei Ihnen bleibt – und was Sie entlastet
Sie kennen die tatsächlichen Vorgänge in Ihrem Betrieb. Deshalb benötigen wir weiterhin zutreffende Angaben, vorhandene Belege und Antworten auf gezielte Sachverhaltsfragen. Die gesetzlichen Mitwirkungspflichten entfallen durch eine Vollmacht nicht.
Die Entlastung liegt in der fachlichen Einordnung, strukturierten Kommunikation und Vorbereitung von Entscheidungen: Sie liefern die betrieblichen Informationen, wir bearbeiten die steuerlichen und verfahrensrechtlichen Fragen im beauftragten Umfang. Durch die Anfrage allein übernehmen wir noch keine Fristenkontrolle oder Vertretung.
Sie liefern die betrieblichen Informationen. Wir ordnen sie fachlich ein und übernehmen die abgestimmte Kommunikation.
Häufige Fragen
Muss ich für die Beratung nach Köln kommen?
+
Nein. Die Anfrage, Unterlagenprüfung und persönliche Abstimmung sind ohne Besuch unserer Kanzlei möglich. Telefon und Video verbinden persönliche Betreuung mit bundesweiter Erreichbarkeit.
Kann ich die Kommunikation mit dem Prüfer abgeben?
+
Nach Beauftragung und mit Vollmacht können wir sie im vereinbarten Umfang übernehmen. Benötigt das Finanzamt Ihre persönliche Mitwirkung oder Angaben aus dem Betrieb, stimmen wir diese mit Ihnen ab.
Ist die kostenlose Anfrage bereits eine Vertretung?
+
Nein. Eine kostenpflichtige Tätigkeit, Vertretung oder Fristenkontrolle beginnt erst nach ausdrücklicher Abstimmung und Beauftragung. Bestehende Fristen müssen Sie bis dahin selbst im Blick behalten.
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Ergebnisse können nicht zugesagt werden – wir prüfen, welche Handlungsmöglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen.
Gesetzliche Grundlagen
- § 80 AO – Vertretung und Vollmacht
- § 200 AO – Mitwirkung bei der Außenprüfung
- § 201 AO – Telefonische oder elektronische Schlussbesprechung
Ein spezialisiertes Beratungsangebot von NB Steuerberatung · Nico Bützler, Steuerberater