Zweitmeinung Betriebsprüfung

Unabhängige Zweitmeinung zur Betriebsprüfung – ohne Wechsel Ihres Steuerberaters.

Ihr Steuerberater begleitet die Prüfung, aber Sie sind unsicher, ob die Feststellungen ausreichend hinterfragt werden? Wir beurteilen einzelne Feststellungen, Berechnungen oder die gesamte Prüfung unabhängig – das bestehende Mandat bleibt bestehen.

Zweitmeinung kostenlos einschätzen lassen

Steuerberater · Dipl.-Finw. (FH) · Bundesweite Beratung

Wann eine Zweitmeinung sinnvoll ist

Nicht jede Steuerkanzlei begleitet regelmäßig komplexe oder konfliktbeladene Betriebsprüfungen. Wenn erhebliche Mehrsteuern im Raum stehen, sollte geklärt werden, welche Feststellungen tatsächlich belastbar sind – bevor Sie einer Einigung in der Schlussbesprechung zustimmen.

  • Hohe Hinzuschätzung oder Sicherheitszuschlag
  • Verworfene Kassenführung oder Buchführung
  • Nicht nachvollziehbare Berechnungen des Prüfers
  • Schlussbesprechung oder Prüfungsbericht steht an
  • Unsicherheit über die bisherige Prüfungsstrategie

Fragen zur Zweitmeinung

Erfährt mein Steuerberater von der Zweitmeinung?

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Das entscheiden Sie. Wir können ausschließlich Ihnen gegenüber Stellung nehmen oder – auf Ihren Wunsch – direkt mit Ihrem Steuerberater zusammenarbeiten.

Was prüfen Sie bei einer Zweitmeinung?

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Je nach Bedarf einzelne Feststellungen, Berechnungen und Schätzungen oder die bisherige Prüfungsstrategie insgesamt – mit Blick auf Sachverhalt, Rechtslage, Verfahrensrecht und wirtschaftliche Auswirkung.

Bleibt meine laufende Betreuung unverändert?

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Ja. Buchhaltung, Jahresabschluss und laufende Steuerberatung können vollständig bei Ihrer bisherigen Kanzlei bleiben.

Lassen Sie die Feststellungen unabhängig einschätzen.

Kostenlos und unverbindlich – kein Auftrag durch das Absenden.

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