Zweitmeinung Betriebsprüfung
Unabhängige Zweitmeinung zur Betriebsprüfung – ohne Wechsel Ihres Steuerberaters.
Ihr Steuerberater begleitet die Prüfung, aber Sie sind unsicher, ob die Feststellungen ausreichend hinterfragt werden? Wir beurteilen einzelne Feststellungen, Berechnungen oder die gesamte Prüfung unabhängig – das bestehende Mandat bleibt bestehen.
Zweitmeinung kostenlos einschätzen lassenSteuerberater · Dipl.-Finw. (FH) · Bundesweite Beratung
Wann eine Zweitmeinung sinnvoll ist
Nicht jede Steuerkanzlei begleitet regelmäßig komplexe oder konfliktbeladene Betriebsprüfungen. Wenn erhebliche Mehrsteuern im Raum stehen, sollte geklärt werden, welche Feststellungen tatsächlich belastbar sind – bevor Sie einer Einigung in der Schlussbesprechung zustimmen.
- Hohe Hinzuschätzung oder Sicherheitszuschlag
- Verworfene Kassenführung oder Buchführung
- Nicht nachvollziehbare Berechnungen des Prüfers
- Schlussbesprechung oder Prüfungsbericht steht an
- Unsicherheit über die bisherige Prüfungsstrategie
Fragen zur Zweitmeinung
Erfährt mein Steuerberater von der Zweitmeinung?
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Das entscheiden Sie. Wir können ausschließlich Ihnen gegenüber Stellung nehmen oder – auf Ihren Wunsch – direkt mit Ihrem Steuerberater zusammenarbeiten.
Was prüfen Sie bei einer Zweitmeinung?
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Je nach Bedarf einzelne Feststellungen, Berechnungen und Schätzungen oder die bisherige Prüfungsstrategie insgesamt – mit Blick auf Sachverhalt, Rechtslage, Verfahrensrecht und wirtschaftliche Auswirkung.
Bleibt meine laufende Betreuung unverändert?
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Ja. Buchhaltung, Jahresabschluss und laufende Steuerberatung können vollständig bei Ihrer bisherigen Kanzlei bleiben.
Lassen Sie die Feststellungen unabhängig einschätzen.
Kostenlos und unverbindlich – kein Auftrag durch das Absenden.
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