Was bei der Schlussbesprechung passiert
Prüfer und Steuerpflichtiger (bzw. Berater) besprechen die strittigen Sachverhalte, die rechtliche Beurteilung der Feststellungen und ihre steuerlichen Auswirkungen. Häufig werden hier Einigungen über einzelne Punkte erzielt – deshalb sollte man wissen, worauf man sich einlässt.
Was vorab analysiert werden sollte
- Welche Punkte sind noch offen, welche bereits unstreitig?
- Welche Berechnungen liegen vor – und sind sie nachvollziehbar?
- Welche Feststellungen haben die größte finanzielle Wirkung?
- Wo gibt es tatsächliche Argumente, wo rechtliche Positionen?
- Welche Zugeständnisse wären wirtschaftlich vertretbar – und welche nicht?
Wer sollte teilnehmen?
In der Regel der Unternehmer und sein steuerlicher Vertreter, auf Seiten der Verwaltung der Prüfer, ggf. der Sachgebietsleiter. Ob wir allein, gemeinsam mit Ihnen oder an der Seite Ihres bisherigen Steuerberaters teilnehmen, stimmen wir vorab ab.
Was in der Schlussbesprechung zugestanden wird, lässt sich später oft nur schwer wieder öffnen.
Häufige Fragen
Kann ein Steuerberater kurzfristig hinzukommen?
+
Grundsätzlich ja. Je kürzer die Zeit, desto wichtiger sind vollständige Unterlagen: Prüfungsanordnung, Feststellungsliste, Berechnungen und bisheriger Schriftverkehr.
Muss ich in der Schlussbesprechung etwas unterschreiben?
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Einigungen sollten nur nach sorgfältiger Prüfung ihrer Tragweite erfolgen. Ob und in welcher Form eine Einigung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Ergebnisse können nicht zugesagt werden – wir prüfen, welche Handlungsmöglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen.