Was in der Prüfungsanordnung steht
- Welche Steuerarten geprüft werden (z. B. Umsatzsteuer, Einkommen-, Gewerbe- oder Körperschaftsteuer).
- Welche Jahre (Prüfungszeitraum) betroffen sind – und ob sich die Prüfung auf bestimmte Sachverhalte beschränkt.
- Wann und wo die Prüfung beginnen soll und wer prüft.
- Eine Rechtsbehelfsbelehrung – denn die Prüfungsanordnung ist ein eigenständiger Verwaltungsakt.
Kann der Beginn verschoben werden?
Auf Antrag kann der Prüfungsbeginn verlegt werden, wenn dafür wichtige Gründe glaubhaft gemacht werden – etwa Krankheit, betriebliche Ausnahmesituationen oder eine noch nicht abgeschlossene Abstimmung mit dem Berater. Ein Anspruch auf beliebige Verschiebung besteht nicht. Eine gut begründete, rechtzeitige Abstimmung mit dem Prüfer ist in der Praxis meist sinnvoller als ein formaler Konflikt.
Kann eine Prüfungsanordnung angegriffen werden?
Ja, rechtlich ist das möglich – aber nicht pauschal sinnvoll. Wir prüfen zunächst, ob die formellen und materiellen Voraussetzungen der konkreten Prüfungsanordnung vorliegen: Zuständigkeit, Bestimmtheit, zulässiger Prüfungszeitraum, Begründung bei erweiterten Zeiträumen.
Daraus ergibt sich, ob hinsichtlich Termin, Umfang oder Durchführung Handlungsmöglichkeiten bestehen. Eine Betriebsprüfung „verhindern“ zu wollen, ist in den allermeisten Fällen kein realistisches Ziel – sie auf den zulässigen Rahmen zu begrenzen, kann es sein.
Vorbereitung vor Prüfungsbeginn
- Prüfungszeitraum intern durchgehen: Gab es Umstellungen, Sondervorgänge, Kassenwechsel, private Geldbewegungen?
- Datenzugriff klären: Welche Daten in welchem Format bereitgestellt werden müssen.
- Erkennbare Risikobereiche vorab analysieren, statt sie erst in der Prüfung zu erklären.
- Ansprechpartner festlegen: Wer beantwortet Fragen des Prüfers – und wer nicht?
Die Zeit vor Prüfungsbeginn ist die einzige Phase, in der Sie das Tempo noch selbst bestimmen.
Häufige Fragen
Welche Fristen gelten nach Erhalt der Prüfungsanordnung?
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Gegen die Prüfungsanordnung als Verwaltungsakt kann ein Rechtsbehelf eingelegt werden; die maßgebliche Frist ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung und dem Zugang. Laden Sie die Anordnung bei der Ersteinschätzung hoch – wir ordnen die konkrete Situation ein.
Wann sollte ich einen Steuerberater einschalten?
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Idealerweise direkt nach Zugang der Prüfungsanordnung. Ein Einstieg ist aber auch später jederzeit möglich.
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Ergebnisse können nicht zugesagt werden – wir prüfen, welche Handlungsmöglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen.